Biogenes Flüssiggas
Biogenes Flüssiggas entsteht im Unterschied zu herkömmlichem Propan, das aus fossilen Kohlenwasserstoffen hergestellt wird, als Nebenprodukt bei der Verarbeitung von Biokraftstoffen. Diese Biokraftstoffe basieren auf organischen Rest- und Abfallstoffen sowie nachwachsenden Rohstoffen wie:
- Pflanzlichen Ölen (z. B. Palm- und Rapsöl)
- Recycelten Abfällen (wie gebrauchten Speiseölen und tierischen Fetten)
Die CO₂-Emissionsminderung von biogenem Flüssiggas gegenüber fossilem Flüssiggas wird für jede Lieferung individuell berechnet: durch Vergleich der ISCC-zertifizierten THG-Emissionswerte des Lieferanten mit dem fossilen Referenzwert gemäß GEMIS-Datenbank (66,315 g CO₂e/MJ, Well-to-Tank). Je nach Lieferung und Rohstoffmix kann die Minderung bis zu 90 % betragen. Die biogene Eigenschaft wird im zertifizierten Massenbilanzsystem BioLPG Register erfasst, laufend geprüft und jährlich durch einen akkreditierten Umweltgutachter auditiert. Jeder Kunde erhält einen individuellen, elektronisch erzeugten Qualitäts- und Mengennachweis gemäß GModG § 22 Abs. 3.
Chemische Identität und Anwendung
Das von Böhme Flüssiggas angebotene biogene Flüssiggas ist chemisch identisch mit konventionellem Propan und wird im Gebäudeenergiegesetz (GEG) anerkannt. Seine Eigenschaften entsprechen denen fossilen Flüssiggases, wodurch es nahtlos in bestehenden und neuen Flüssiggas-Anlagen eingesetzt werden kann. Eine Anpassung der Anlagentechnik bei der Umstellung ist nicht erforderlich.
Rückverfolgbarkeit durch zertifizierte Massenbilanzierung (ISCC)
Böhme Flüssiggas stellt biogenes Flüssiggas über ein zertifiziertes Massenbilanzsystem bereit, das Transparenz und Rückverfolgbarkeit sicherstellt:
- Bilanzierung im BioLPG-Register: Mengen und Qualität des biogenen Flüssiggases werden erfasst und dokumentiert. Nach der Lieferung an den Kunden wird die entsprechende Menge im Register ausgebucht.
- Transparenter Nachweis: Kunden erhalten einen zertifizierten Mengen- und Qualitätsnachweis, der die CO₂-Emissionsminderung ausweist.
Dieses System garantiert, dass nur so viel biogenes Flüssiggas geliefert wird, wie verfügbar ist, und gewährleistet eine lückenlose Nachverfolgbarkeit von der Erzeugung bis zur Nutzung.
Anerkennung im Gebäudeenergiegesetz (GEG)
Seit dem 1. Januar 2024 erfüllt biogenes Flüssiggas die Anforderungen des GEG, das die Nutzungspflicht erneuerbarer Energien für Heizungsanlagen in Neu- und Bestandsgebäuden regelt. Böhme Flüssiggas bietet biogenes Flüssiggas als 100 % Bio-Variante oder anteilig (z. B. 15 %, 30 %, 60 %, 65 %) an, sodass es individuell an die gesetzlichen Anforderungen angepasst werden kann.
Vorteile für Kunden
Durch den Einsatz biogenen Flüssiggases wird die Nutzungspflicht für erneuerbare Energien einfach und flexibel erfüllt. Endkunden profitieren zudem von einem unabhängigen Nachweis über die gelieferte Qualität und CO₂-Einsparung.
